Private Krankenversicherung

Privatpatienten sind fein raus:

Statt bei sinkenden Leistungen steigende Beiträge zu zahlen, können sie sich ihren Wunscharzt aussuchen und müssen sich nicht vor teuren Spezialbehandlungen fürchten.

Nicht nur Selbständige und Freiberufler, auch Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, wenn Sie mehr als die jeweilige Versicherungspflichtgrenze verdienen. Allerdings hat die 2007 verabschiedete Gesundheitsreform den Übergang deutlich verschärft. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss nun in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren diese Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und diese voraussichtlich im vierten Kalenderjahr ebenfalls überschreiten, um dann zum 01.01. des vierten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Für 2009 liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei 48600 Euro.
Haben gesetzlich Versicherte diese Grenze aber überschritten, können sie die nächste Gesundheitsreform gelassen abwarten. Denn während Kassenpatienten ohnmächtig zusehen müssen, wie die Leistungen immer weiter zusammengestrichen werden, sind die Ansprüche von Privatpatienten vertraglich garantiert. Der vereinbarte Versicherungsumfang darf vom Anbieter also nicht einfach nachträglich gekürzt werden.

Wechsel kann sich lohnen

Gut verdienende Singles und kinderlose Paare können durch den Wechsel zu einer privaten Versicherungsgesellschaft oft Monat für Monat viel sparen. Im Gegensatz zur GKV berechnen private Krankenversicherer den Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Risiko. Faustregel: Junge Kunden zahlen weniger als alte, gesunde weniger als solche, mit vielen Vorerkrankungen und Männer aufgrund der kürzeren Lebenserwartung weniger als Frauen.

Das rechnet sich insbesondere für jüngere Spitzenverdiener (siehe Beispielfall). Wer dagegen plant, in Kürze eine Familie zu gründen, sollte sich den Wechsel gut überlegen. Die kostenlose Familienversicherung, wie sie die GKV bisher bietet, gibt es für Privatpatienten nicht. Mütter in der Babypause, Hausfrauen oder Kinder müssen ebenfalls zahlen. Gut zu wissen: Auch bei privat versicherten Angestellten übernimmt der Chef im Rahmen bestimmter Grenzwerte 50 Prozent des Beitrags .

Tarife nach Maß

Wichtig für Privatpatienten: Sie können sich zusammenstellen, welche Leistungen sie haben möchten. Die meisten Gesellschaften bieten einen Standardtarif, der in etwa dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht, sowie Premium- oder Komfortvarianten mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten und Extras.

Lange Bindung

Eine private Krankenversicherung ist meist ein Bund fürs Leben. Zwar dürfen Sie den Vertrag grundsätzlich kündigen. Mit zunehmendem Alter wird es jedoch immer schwerer, eine preiswerte Versicherung zu finden. Achtung: Eine Rückkehr in die GKV ist mit Einschränkungen nur bei Arbeitslosigkeit möglich oder wenn das Einkommen erstmals wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Wer sich in diesem Fall auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lässt, um Privatpatient zu bleiben, ist an seine Entscheidung ein Leben lang gebunden.

Tipp:

Je niedriger das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung, desto günstiger sind die Beiträge. Wenn der Wechsel grundsätzlich für Sie in Frage kommt, warten Sie also nicht zu lange.
• Im Gegensatz zur GKV dürfen private Versicherungsgesellschaften Kunden ablehnen. Kündigen Sie deshalb Ihre Kassenmitgliedschaft nicht, bevor Sie die schriftliche Zusage eines privaten Anbieters auf dem Tisch haben.

Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch – wir finden für Sie heraus, ob Sie die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können und welche private Krankenversicherung Ihnen das individuell beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet!

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Markus Malolepszy
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