Rürup-Rente: Vor allem Selbständige und Freiberufler sorgen mit einer Rürup-Rente steuerbegünstigt fürs Alter vor.

Mit dem seit einigen Jahren geltenden Alterseinkünftegesetz stellt der Staat die Steuerregeln bei der gesetzlichen Rente auf den Kopf. Bis 2040 werden Rentenzahlungen schrittweise voll steuerpflichtig, im Gegenzug dürfen die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Für Selbständige hat die Sache jedoch einen Haken: In die gesetzliche Rentenkasse zahlen sie in der Regel nichts ein und auch private Lebens- oder Rentenversicherungen können seit 2005 nicht mehr wie zuvor steuerlich geltend gemacht werden.

So viel dürfen Sie absetzen:

Maximal erkennt das Finanzamt Rentenbeiträge bis 20.000 Euro an. Diese Obergrenze gilt allerdings erst ab dem Jahr 2025. Im ersten Jahr der Rürup-Förderung (2005) durften davon 60 Prozent, also 12.000 Euro abgesetzt werden. Bis 2025 steigt der Freibetrag jährlich um zwei Prozentpunkte. Auch Angestellte können per Rürup-Rente Steuern sparen, allerdings müssen sie sich die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse inkl. Arbeitgeberbeitrag anrechnen lassen

Tipp:

• Freiberufler und Selbständige: Wenn Sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, bringt Ihnen die Rürup-Rente hohe Steuervorteile. Ihre Angehörigen müssen Sie separat absichern.
• Angestellte: Schöpfen Sie zunächst die staatliche Förderung im Rahmen von Riester-Sparplänen oder betrieblicher Altersvorsorge aus. Wer mehr als die dort zulässigen Höchstbeträge sparen möchte, kann darüber hinaus eine Rürup-Rente abschließen.

Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie Sie mit der Rürup-Rente steuergünstig für Ihren Ruhestand vorsorgen können!

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